Unsere Leistungen in der Verwaltung
Wir verfügen über eine 25-jährige Erfahrung in der WEG und Mietverwaltung für Wohnraum und Gewerbe. Wir verstehen uns als lokales Unternehmen, das mit dem Land und den hier lebenden Menschen fest verbunden ist. Dabei nutzen wir unser Know-How, um unseren Auftraggebern ein optimales Dienstleistungsangebot gewährleisten zu können.
Hausverwaltung
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters teilen sich auf in Grundleistungen und Zusatzleistungen, die im Verwaltervertrag frei verhandelt werden können.
Zu den Grundleistungen gehören für Eigentümergemeinschaften insbesondere die unabdingbaren, in §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Sie sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Die Grundleistungen in der Mietverwaltung sind die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Objektes, fachgerechte Buchführung und die Betreuung der Mieter. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwalterentgelt abgegolten.
Unsere Zusatzleistungen sind nicht planbare zusätzliche Aufgaben, welche einen gesonderten Arbeitsaufwand darstellen und deshalb nach Vereinbarung separat zu vergüten sind. Für die Zusatzleistungen wird ein Leistungskatalog bei Abschluss des Verwaltervertrages individuell erstellt.
Zu den Grundleistungen zählen ferner:
- Bestellung von Handwerkern und das Einholen von Angeboten
- Information rund um die Immobilie
- Aufstellung der ersten Haus-/Nutzungsordnung
- Kostenanalyse für Instandhaltung/Instandsetzung
- Eigentümerjahresabrechnungen bzw. Betriebskostenabrechnung für Mieter
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
Ebenfalls können Sie uns mit der Erstellung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung beauftragen. Unsere Mitarbeiter erstellen die Abrechnung gemäß der Heizkostenverordnung. Das Heizkosten-Abrechnungsunternehmen als „zweiter Verwalter“ entfällt. Dies ist preisgünstiger und schneller, zudem haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort.
Buchhaltung
Wir haben eine sehr detaillierte und aussagekräftige Buchhaltung, die nicht nur dem Verwaltungsbeirat, sondern jedem Eigentümer jederzeit zur Einsicht offen steht. Alle Konten der Objekte werden selbstverständlich als Treuhandkonten geführt.
Insbesondere
- Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
- Einnahme- und Ausgabekonten
- Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel
- Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden
Alle Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen werden rechnerisch und sachlich geprüft.
Eigentümer- und Betriebskostenabrechnung
Auch außerhalb unserer Verwalterverträge übernehmen wir die Eigentümer-, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, sofern uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen werden von uns geprüft und die Abrechnung nach den vertraglich vereinbarten Umlagemaßstäben bzw. nach dem WEG- und Mietrecht sowie der Heizkostenverordnung erstellt.